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Informationen zur Jägerprüfung bzw. zum Erlangen des Jagdscheines

Die Jägerprüfungsverordnung

Informationen zur Jägerprüfung bzw. zum Erlangen des Jagdscheines

Die Jägerprüfungsverordnung in Baden-Württemberg hat sich geändert, die Prüfung wurde erheblich erleichtert und somit endlich dem Sta­tus anderer Bundesländern angeglichen: Die schriftliche Prüfung findet im Ankreuzverfahren statt, mit insge­samt 125 Fragen, für die 2 1/2 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Den Link für den aktuellen Fra­genkatalog erhalten Sie bereits mit der Anmeldebestätigung direkt von uns! Die Schießprüfung ist erheblich verbessert worden und das Wurftaubenschießen wird nicht mehr geprüft. Das Kugelschießen ist wesentlich erleichtert, auf den Bock wird sitzend aufgelegt geschossen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung ist eine 2 1/2 stündige Multiple-Choice-Prüfung (Ankreuzverfahren, pro Fach 25 Fra­gen).
Die Fächer sind:

1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung.
2. Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen.
3. Führung von Jagdhunden, Jagdbetrieb
4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz - und Landschaftspflegerecht.
5. Wildprethygiene, Behandlung des erlegten Wildes

Der Prüfling muss am Tag der schriftlichen Prüfung 15 Jahre alt sein.

NEU: Jeder Prüfungsteil zählt nun vorteilhaft für den Anwärter alleine für sich. Das heißt, sollte wider Erwarten ein Teil nicht bestanden werden, so muss nur der tatsächlich nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden und nicht wie bisher die komplette schriftliche und mündliche Prüfung. Ebenfalls kann bei nicht Bestehen der schriftlichen Prüfung, die mündlich-praktische Prüfung trotzdem abgelegt werden! Das Ergebnis der schriftli­chen Jagdprüfung wird am selben Tag, unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung bekanntgegeben.

Es gibt keine Noten mehr, sondern es müssen pro Fachgebiet von 25 gestellten Fragen im Ankreuzverfahren 13 richtig beantwortet sein. Eine wesentliche Verbesserung zum bisherigen System und den Link für den Fragenka­talog, aus dem zum Großteil die Fragen der Prüfung stammen, erhalten Sie von uns mit der Anmeldebestäti­gung.

Schießprüfung

Vorleistung: Nachweis von 150 beschossenen Wurftauben und je 10 Schuss mit Revolver UND Pistole. Dies er­lernen Sie während Ihres gebuchten Lehrganges, dies ist jedoch nicht Bestandteil Ihrer Prüfung!

Prüfung: Kugel

- 5 Schuss Rehbock 100 Meter auf Rundholz aufgelegt; Neu: jetzt sitzend, mit Ellenbogenauflage! .
 Treffer mindestens 3 x die 9.
- 5 Schuss laufender Keiler 50-60 Meter stehend freihändig. Mindestens 2x im Trefferfeld vom Ring 5 bis Ring 10
Insgesamt jedoch mindestens 5 gültige Treffer, da beide Disziplinen zusammen gewertet werden.

Sie schießen an der Prüfung mit der vertrauten Waffe, mit der Sie auch ständig im Lehrgang trainiert haben! Dabei handelt es sich um das Beste, was es am Markt in Sachen Optik und Waffen gibt! Diese Waffen werden von Beginn an speziell für den jeweiligen Anwärter ausgesucht.

Prüfung: Schrot

10 Schrotschüsse auf den Kipphasen, wobei der Hase stets aus derselben Richtung kommt.
Schrotstärke bis 3mm - 5 Treffer gefordert.
Neu: Bereits nach dem Abrufen darf sofort in Anschlag gegangen werden und nicht wie bisher erst nach Sichtig­keit des Hasen! Innerhalb der Schießprüfung wird, außerhalb vom eigentlichen Schießen, die Waffenhandha­bung geprüft! Die „Zweite Chance“: Sollte es wider Erwarten beim Schießen nicht gleich klappen, können Sie am selben Tag die Prüfung 1 x wiederholen.

Mündliche Prüfung

Dieselben Fachbereiche wie bei der schriftlichen Prüfung: Ein Teil der Prüfung findet je nach Jahreszeit und Wetterlage auch im Lehrrevier statt; Bewertung: Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Leistun­gen der Prüflinge im mündlich-praktischen Teil der Prüfung in jedem Fachgebiet wie folgt: "bestanden" = für eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen geringfügigen Mängeln, den Anforderungen entspricht oder besser ist, oder "nicht bestanden"= für eine mit erheblichen Mängeln behaftete oder völlig unbrauchbare Leistung. Wer im Schießen durchgefallen ist, darf den schriftlich-mündlichen Teil trotzdem absolvieren. Die Schießprü­fung kann dann bereits an der nächstmöglichen Prüfung nachgeholt werden.

 
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