Die Jägerprüfungsverordnung in Baden-Württemberg hat sich geändert, die Prüfung wurde erheblich erleichtert und somit endlich dem Status anderer Bundesländern angeglichen: Die schriftliche Prüfung findet im Ankreuzverfahren statt, mit insgesamt 125 Fragen, für die 2 1/2 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Den Link für den aktuellen Fragenkatalog erhalten Sie bereits mit der Anmeldebestätigung direkt von uns! Die Schießprüfung ist erheblich verbessert worden und das Wurftaubenschießen wird nicht mehr geprüft. Das Kugelschießen ist wesentlich erleichtert, auf den Bock wird sitzend aufgelegt geschossen.
Schriftliche Prüfung
Schießprüfung
Mündliche Prüfung
Dieselben Fachbereiche wie bei der schriftlichen Prüfung: Ein Teil der Prüfung findet je nach Jahreszeit und Wetterlage auch im Lehrrevier statt; Bewertung: Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Leistungen der Prüflinge im mündlich-praktischen Teil der Prüfung in jedem Fachgebiet wie folgt: "bestanden" = für eine Leistung, die, abgesehen von einzelnen geringfügigen Mängeln, den Anforderungen entspricht oder besser ist, oder "nicht bestanden"= für eine mit erheblichen Mängeln behaftete oder völlig unbrauchbare Leistung. Wer im Schießen durchgefallen ist, darf den schriftlich-mündlichen Teil trotzdem absolvieren. Die Schießprüfung kann dann bereits an der nächstmöglichen Prüfung nachgeholt werden.